Der nationalsozialistische Rechtsstaat
Otto Koellreutter
Das Wort Rechtsstaat bringt die Begriffe Recht und
Staat schon äußerlich in eine wesentliche
Verbindung. In einem Rechtsstaate zu leben,
bedeutet für jeden Volksgenossen das Gefühl,
einem Staatswesen anzugehören, dem das Recht
wesensgemäß zugehört, in dem die Rechtsidee
und der Rechtswert eine herrschende Rolle
spielen. Im Rechtsstaat empfindet sich die
Volksgemeinschaft gleichzeitig als
Rechtsgemeinschaft. In einer Rechtsgemeinschaft
wird die Rechtsidee durch das Rechtsgefühl der
Volksgenossen lebendig. Das Recht wird dadurch
von jedem einzelnen erlebt.
Schon von Alters her hatte der Deutsche ein
besonderes Rechtsempfinden. Und gerade der
echte Deutsche verlangte deshalb von jedem - ob
hoch oder niedrig -, dass er das Recht achte.
Категорії:
Рік:
1938
Видавництво:
Uni München
Мова:
german
Сторінки:
43
Серії:
Neuschwabenland Archiv
Файл:
PDF, 787 KB
IPFS:
,
german, 1938